Hinweisgeberstelle
Bei cinnamon stehen Verantwortung, Transparenz und ein respektvoller Umgang im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit, gegenüber unserem Team und unseren Partnern.
Über unser Hinweisgebersystem kannst du schnell, sicher und vertraulich Hinweise auf beobachtete oder vermutete Verstöße im beruflichen Umfeld von cinnamon melden. Das betrifft insbesondere Einsätze auf Veranstaltungen, Messen, Kongressen, Tagungen, Promotions oder vergleichbaren Events sowie die Zusammenarbeit mit Kunden und Kundinnen, Dienstleistern und Partnerunternehmen.
Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen oder die Meldung wissentlich falscher Informationen missbraucht werden. In solchen Fällen kann ein gesetzlicher Schutz als hinweisgebende Person entfallen.
Über unser internes Hinweisgebersystem können insbesondere Hinweise in folgenden Bereichen gemeldet werden:
Im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken
- Verstöße gegen menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflichten innerhalb unser Liefer- und Dienstleistungskette
Sonstige Meldungen zu Unregelmäßigkeiten oder Fehlverhalten
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
- Diskriminierung, Belästigung oder unangemessenes Verhalten auf Events oder im Arbeitsumfeld
- Verstöße gegen Arbeits-, Sicherheits- oder Schutzvorschriften
- Datenschutz- oder Informationssicherheitsverstöße
- Korruption, Betrug oder sonstige wirtschaftskriminelle Handlungen
- Verstöße gegen interne Richtlinien, Compliance-Vorgaben oder professionelle Verhaltensstandards
- Verstöße gegen Rechte und Schutz von Mitarbeitenden, Hosts, Hostessen oder externen Einsatzkräften
- unangemessenes Verhalten gegenüber Gästen oder Teammitgliedern
- sonstige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im geschäftlichen Umfeld von cinnamon
Unser Hinweisgebersystem entspricht den Anforderungen des
Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
sowie den Vorgaben des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Vertraulichkeit & Schutz
Die Vertraulichkeit deiner Identität bleibt während des gesamten Meldeprozesses gewahrt, auch dann, wenn du deinen Namen angibst. Zugriff auf deine Meldung erhalten ausschließlich die Personen, die mit der Bearbeitung des Hinweises betraut sind.
Eine Offenlegung deiner Identität gegenüber weiteren Personen erfolgt nur, sofern du ausdrücklich zustimmst oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Hinweise können auch anonym eingereicht werden. Eventuelle Rückfragen sowie die weitere Kommunikation sind ebenfalls anonym über das System möglich.
Hinweisgebende Personen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt, sofern die Meldung nach bestem Wissen und mit hinreichendem Grund zur Annahme eines Verstoßes erfolgt.
Ablauf des Meldeverfahrens
Nach Eingang deiner Meldung erhältst du innerhalb der gesetzlichen Frist eine Eingangsbestätigung. Anschließend wird der gemeldete Sachverhalt sorgfältig geprüft und geeignete Folgemaßnahmen eingeleitet.
Unsere bestehenden Meldewege bleiben weiterhin bestehen und werden durch das Hinweisgebersystem ergänzt.
Unabhängig von unserem internen Hinweisgebersystem kannst du dich auch an externe staatliche Meldestellen wenden. Weitere Informationen hierzu findest du beim Bundesamt für Justiz.