Unterzeichneter Arbeitsvertrag auf weißem Schreibtisch mit Stift und Zimtstange, natürliches Licht, modernes deutsches Büro.

Was ihr bei der Anstellung von Eventpersonal rechtlich beachten müsst

Eventpersonal rechtlich korrekt anstellen: Welche Beschäftigungsform passt und was Scheinselbstständigkeit wirklich kostet.

Wer Eventpersonal anstellt, muss einige rechtliche Grundregeln kennen: Je nach Beschäftigungsform gelten unterschiedliche Pflichten rund um Verträge, Sozialversicherung und Arbeitnehmerüberlassung. Wer diese Regeln ignoriert, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die folgenden Abschnitte geben euch einen klaren Überblick über die wichtigsten rechtlichen Fragen beim Einsatz von Eventpersonal.

Welche Beschäftigungsformen gibt es für Eventpersonal?

Für Eventpersonal gibt es im Wesentlichen vier Beschäftigungsformen: die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung, den Minijob, die freie Mitarbeit sowie die Arbeitnehmerüberlassung über eine zugelassene Agentur. Welche Form passt, hängt von der Dauer des Einsatzes, dem Umfang der Tätigkeit und der organisatorischen Einbindung der Person ab.

Die kurzfristige Beschäftigung ist im Eventbereich besonders verbreitet. Sie greift, wenn jemand nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich und zeitlich begrenzt eingesetzt wird. Der Minijob ist dagegen an eine monatliche Verdienstgrenze geknüpft und eignet sich für Personen, die regelmäßiger, aber in geringem Umfang tätig sind. Bei der freien Mitarbeit arbeitet die Person selbstständig, bringt eigene Betriebsmittel mit und ist nicht weisungsgebunden. Die Arbeitnehmerüberlassung schließlich bedeutet, dass eine Agentur ihr Personal an einen Auftraggeber verleiht, dabei aber selbst Arbeitgeber bleibt.

Jede dieser Formen hat eigene Anforderungen sowie Vor- und Nachteile. Die Wahl der falschen Form kann teuer werden.

Was ist der Unterschied zwischen freier Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit?

Freie Mitarbeit ist rechtmäßig, wenn die betreffende Person tatsächlich selbstständig tätig ist: Sie entscheidet selbst über Ort, Zeit und Art der Arbeit, hat mehrere Auftraggeber und trägt ein unternehmerisches Risiko. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als freier Mitarbeiter geführt wird, in der Praxis aber wie ein Angestellter in den Betrieb eingebunden ist.

In der Eventbranche ist das Risiko der Scheinselbstständigkeit real. Typische Warnsignale sind:

  • Die Person arbeitet ausschließlich oder überwiegend für einen einzigen Auftraggeber.
  • Sie ist in Dienstpläne eingebunden und erhält genaue Weisungen zu Aufgaben, Kleidung und Verhalten.
  • Sie nutzt ausschließlich Arbeitsmittel des Auftraggebers.
  • Es gibt keine eigene Betriebsstruktur oder eigene Kunden.

Stellt die Deutsche Rentenversicherung oder das Finanzamt Scheinselbstständigkeit fest, werden rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre nachgefordert. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Beitragsvorenthaltung. Deshalb sollte die Beschäftigungsform immer der tatsächlichen Praxis entsprechen, nicht nur dem Vertrag auf dem Papier.

Welche Vertragsbestandteile sind bei Eventpersonal Pflicht?

Für Eventpersonal müssen Verträge mindestens Angaben zu Beginn und Dauer der Beschäftigung, zur Art der Tätigkeit, zur Vergütung und zu den Arbeitszeiten enthalten. Seit dem Nachweisgesetz von 2022 gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland erweiterte Dokumentationspflichten, die auch kurzfristige Beschäftigungen betreffen.

Konkret sollte ein Vertrag für Eventpersonal folgende Punkte regeln:

  1. Einsatzzeitraum und Einsatzort mit konkreten Daten und Zeiten
  2. Tätigkeitsbeschreibung, also was die Person konkret tun soll
  3. Vergütung inklusive Stundensatz oder Tagessatz sowie Zahlungsmodalitäten
  4. Arbeitszeit, Pausen und gegebenenfalls Überstundenregelungen
  5. Weisungsbefugnis, also wer vor Ort Ansprechpartner ist
  6. Beschäftigungsform, zum Beispiel kurzfristige Beschäftigung oder freie Mitarbeit

Wer Eventpersonal direkt anstellt, ist selbst für die korrekte Vertragsgestaltung verantwortlich. Wer über eine Agentur mit Arbeitnehmerüberlassung arbeitet, schließt stattdessen einen Überlassungsvertrag mit der Agentur ab. Die Agentur bleibt dann Arbeitgeber und trägt die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Personal.

Wann ist eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung notwendig?

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist immer dann notwendig, wenn eine Agentur oder ein Unternehmen eigene Mitarbeiter gewerbsmäßig an Dritte verleiht. Diese Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer Personal verleiht, ohne diese Erlaubnis zu besitzen, handelt ordnungswidrig.

Für Auftraggeber, also Unternehmen, die Eventpersonal über eine Agentur buchen, gilt: Ihr solltet immer prüfen, ob die Agentur eine gültige AÜ-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, können auch auf Auftraggeberseite rechtliche Konsequenzen entstehen, etwa die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem eingesetzten Personal und dem Auftraggeber.

Seriöse Personaldienstleister im Eventbereich verfügen über eine solche Erlaubnis und können diese auf Nachfrage nachweisen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt vor der Zusammenarbeit danach. Mehr Informationen zum Thema Anstellungsverhältnis und rechtliche Grundlagen findet ihr direkt bei cinnamon.

Welche Sozialversicherungspflichten gelten bei kurzfristiger Beschäftigung?

Kurzfristige Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei, das heißt, es fallen weder Kranken- noch Renten- noch Pflegeversicherungsbeiträge an. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Das Kriterium der Berufsmäßigkeit ist dabei entscheidend: Wer hauptsächlich von solchen Kurzjobs lebt, gilt als berufsmäßig beschäftigt und ist damit sozialversicherungspflichtig, auch wenn die zeitlichen Grenzen eingehalten werden. Für Studierende, Rentner oder Personen mit Hauptbeschäftigung ist die Kurzfristigkeit dagegen in der Regel unproblematisch.

Wichtig zu wissen: Die Drei-Monats-Grenze gilt kalenderjahrübergreifend. Wer also im Oktober beginnt und bis Januar arbeitet, überschreitet unter Umständen die Grenze, selbst wenn die Tätigkeit im Einzeljahr kürzer erscheint. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Zeiten korrekt zu erfassen und zu prüfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Warum lohnt es sich, mit einer erfahrenen Eventagentur zusammenzuarbeiten?

Die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Eventagentur, die auf Personaldienstleistungen spezialisiert ist, entlastet Auftraggeber von einem Großteil der rechtlichen und organisatorischen Verantwortung. Die Agentur übernimmt als Arbeitgeber die Vertragspflichten, Sozialversicherungsanmeldungen, Lohnabrechnungen und die korrekte Einordnung der Beschäftigungsform.

Das bedeutet konkret: Ihr müsst euch nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Person als freie Mitarbeiterin oder kurzfristig Beschäftigte einzustufen ist. Ihr müsst keine AÜ-Erlaubnis beantragen und keine Verträge nach dem Nachweisgesetz aufsetzen. Die Agentur bringt das notwendige Fachwissen mit und trägt die Haftung für die korrekte Abwicklung.

Darüber hinaus profitiert ihr von einem anderen Vorteil: Erfahrene Agenturen kennen ihr Personal. Sie wissen, wer zuverlässig ist, wer Erfahrung mit Akkreditierungen hat, wer mehrsprachig agiert und wer in stressigen Situationen einen kühlen Kopf behält. Diese Qualitätseinschätzung ist bei einer direkten Anstellung kaum möglich, wenn ihr die Personen noch nie im Einsatz erlebt habt.

Rechtliche Sicherheit und Personalqualität gehen hier Hand in Hand. Das ist keine Selbstverständlichkeit, aber bei der richtigen Agentur der Normalfall.

Wie cinnamon euch beim Einsatz von Eventpersonal rechtlich absichert

cinnamon arbeitet deutschlandweit als erfahrener Personaldienstleister im Veranstaltungsbereich und verfügt über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet: Wenn ihr Eventhosts und Eventhostessen über cinnamon bucht, bleibt cinnamon Arbeitgeber. Verträge, Sozialversicherung, Lohnabrechnung und rechtliche Einordnung liegen in unseren Händen, nicht in euren.

Was das für euch bedeutet:

  • Ihr schließt einen klaren Überlassungsvertrag ab, keine rechtlich riskante freie Mitarbeit.
  • Das Risiko der Scheinselbstständigkeit entfällt, weil cinnamon als Arbeitgeber zwischengeschaltet ist.
  • Ihr bekommt Personal, das bereits bekannt ist: Zuverlässigkeit, Sprachkenntnisse und Erfahrung sind vorab geprüft.
  • Ihr habt feste Ansprechpartner, die auch bei kurzfristigen Änderungen erreichbar sind.

Ob ihr ein Hospitality-Team für einen Kongress zusammenstellt, Personal für Akkreditierung und Einlass sucht oder mehrsprachige Hosts für internationale Gäste braucht: cinnamon übernimmt die Personalplanung und sorgt dafür, dass rechtlich alles stimmt.

Wenn ihr für euer nächstes Event die richtige Mischung aus Struktur, Verlässlichkeit und Persönlichkeit sucht, sprecht einfach mit uns. Wir bringen die passende Prise mit.

Ähnliche Artikel

Weitere Blog Posts